Informationsschreiben über Risiken und Verhaltensvorschriften
Informationsschreiben über risiken (art. 26, rechtsverordnung 81/2008) und verhaltensvorschriften
RISIKOFAKTOREN
Rangierbereich
Zusammenstoß mit sich bewegenden Blockwagen, Portalkränen, Autokränen und Fahrzeugen
Herunterfallen von herabhängendem Frachtgut
Zusammenstoß mit herabhängendem Frachtgut
Um sich und anderen vor Verletzungen zu schützen, bitten wir Sie deshalb folgendes zu beachten:
Halten Sie sich an die Vorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung;
Besorgen Sie sich Schutzkleidung und benutzen Sie diese (Geschützte Arbeitsschuhe),
Halten Sie sich an die folgenden Vorschriften und internen Arbeitsvorgänge;
Tragen Sie den eigens dazu bestimmten Ausweis.
Bevor ein Lastwagenfahrer die Gebäude, Rangierplätze oder Lagerhallen betritt, muss er sich zuerst im Büro anmelden, um dort genaue Anweisungen zu erhalten.
Der Zutritt zum Ladebereich ist nur in Begleitung unseres Firmenpersonals gestattet.
Die Lastwagenfahrer müssen bei ihrem Fahrzeug bleiben und dürfen sich auf dem Firmengelände nicht frei bewegen.
Während des Auf- bzw. Abladens der Ware darf der Lastwagenfahrer dem Firmenangestellten nur dann helfen, wenn er diesbezüglich ausgebildet ist und Erfahrung auf diesem Gebiet hat, ansonsten hat er sich vom Ladebereich zu entfernen und den notwendigen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Auf dem Firmengelände ist strengstens verboten:
zu rauchen;
Streichhölzer, Feuerzeuge oder andere entflammende Geräte anzuzünden;
in der Firma vorhandene Arbeitsausrüstung oder Geräte ohne vorherige schriftliche Autorisation zu benutzen.
Die Fahrer der Transportfirmen müssen rechtzeitig ihren Vorgesetzten und den Verantwortlichen unserer Firma über jeglichen Unfall oder Arbeitsunfall, auch wenn dieser nur geringfügig sein sollte, unterrichten.
Wer einen Arbeitsunfall hat, muss sich sofort einer Behandlung unterziehen.
Im Notfall verhalten Sie sich wie folgt:
Unterbrechen Sie sofort ihre Tätigkeit und begeben Sie sich schnellstens zum Sammelplatz;
Bei Notfällen alarmieren Sie umgehend die Anwesenden und Betriebsangehörigen;
Benutzen Sie die vorgesehenen Fluchtwege, um in Sicherheit zu gelangen;
Greifen Sie nicht in die Sicherheitsvorgänge des verantwortlichen Personals ein, helfen Sie nur, wenn Sie dazu aufgefordert werden;
Halten Sie Durchgänge und Durchfahrtswege frei.