UHRZEITEN UND VORGEHENSWEISE FÜR DIE BE- UND ENTLADUNG DER LASTWAGEN
Verladezeiten: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 diese Uhrzeiten gelten ausschließlich für die Wochentage Montag bis Freitag:
- ANMELDUNG im Büro von 8.00 bis 11.30: Lastwagen werden nur bis 12.00 Uhr beladen; sollte die Verladung länger dauern, wird diese nach der Mittagpause, d.h. ab 13.00 Uhr, beendet.
- ANNAHME im Büro von 13.00 bis 16.30 (bis 16.00 bei Zollabfertigung): die Lastwagen müssen sich bis spätestens 16.00 im Büro anmelden. Lastwagen, die nach dieser Uhrzeit eintreffen, können nicht mehr beladen werden und müssen am darauffolgenden Tag wiederkommen.
Die Lastwagenfahrer müssen bis 18.00 Uhr die Ladung beendet und die Unterlagen im Büro abgeholt haben, da die Firma um diese Uhrzeit schließt.
Die Verladungsreihenfolge hängt von der persönlichen Anmeldung im Büro ab; auch wenn ein Fahrer seine Ankunft telefonisch ankündigt, gibt ihm das nicht das Recht, vor anderen Lastwagenfahrern beladen zu werden.
Wenn sich gegen 16.00 Uhr mehrere Lastwagenfahrer im Büro anmelden, wird der Lagermeister entscheiden, welche Verladungen sofort ausgeführt bzw. erst am darauffolgenden Tag stattfinden werden.
Folgende Regeln muss ein Fahrer beachten und einhalten:
- Er muss sich im Büro ANMELDEN.
- Er muss den LKW an dem vom Büropersonal zugewiesenen Platz bzw. in der angegebenen Toreinfahrt abstellen.
- Er muss den Lastwagen so schnell wie möglich zur Verladung vorbereiten: Ladefläche öffnen, eventuelle Böcke für Unmaßplatten vorbereiten (bitte sicherstellen, dass die Böcke normgerecht sind, sonst wird der Lastwagen nicht beladen), bzw. Gurte/Ketten zum Festzurren bereitstellen.
- Er muss die Platten mit Gurten/Ketten normgerecht festzurren/sichern.
- Er muss auf der kostenlosen Waage die Ladung wiegen, um das effektive Ladegewicht festzustellen.
- Wenn das Gewicht korrekt ist, muss der Fahrer die nötigen Transportunterlagen im Büro abholen.
- Er muss Verschlussvorrichtungen sichern und den Ladeplatz schnellstens verlassen, um unnötig langes Parken zu vermeiden.
- Die Kontrolle des Gewichtes, die Anordnung der Paletten und das Befestigen der Unmaßplatten etc. gemäß der Verordnung der Europäischen Union bzgl. des Warentransportes und der Verkehrssicherheit gehören zum Verantwortungsbereich des Transporteurs, aus diesem Grund können wir diesbezüglich in keiner Weise zur Verantwortung gezogen werden und haften auch nicht für eventuelle Schäden.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass unsere Ware ab Werk geliefert wird; wir beladen den Lastwagen zwar mit der Ware, aber der Fahrer ist für die Anordnung der Paletten, für das Befestigen der Unmaßplatten und für alle anderen Punkte bzgl. des Transports verantwortlich; wir haften nicht für eventuelle Schäden, die aufgrund falscher Anordnung oder nachlässiger Befestigung der Ware entstehen, außerdem haften wir nicht für Unfallschäden während des Transportes; die Verantwortung hierfür liegt allein beim Transportunternehmen.
Informationen zu Risiken (Art. 26 gesetzl. Verordnung 81/2008) und Verhaltensvorschriften
Gemäß Art. 26, gesetzl. Verordnung 81/2008 informieren wir Sie nachfolgend über die möglichen Risiken bei der Be- und Entladung von Material in unserem Werk:
RISIKOFAKTOREN
- Rangierbereich auf dem Vorplatz
- Zusammenstoß mit sich bewegenden Blockwagen, Portalkränen, Autokränen und Fahrzeugen
- Herunterfallen von hängendem Frachtgut
- Zusammenstoß mit hängendem Frachtgut
Um sich und andere vor Verletzungen zu schützen, bitten wir Sie deshalb Folgendes zu beachten:
- Halten Sie sich an die Vorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung;
- Besorgen Sie sich Schutzkleidung und benutzen Sie diese (Sicherheitsschuhe);
- Halten Sie sich an die allgemeinen und internen Vorschriften.
Bevor ein Lastwagenfahrer die Gebäude, Rangierplätze oder Lagerhallen betritt, muss er sich zuerst im Büro anmelden, um dort genaue Anweisungen zu erhalten.
Der Zutritt zum Ladebereich ist nur in Begleitung unseres Firmenpersonals gestattet.
Die Fahrer müssen bei ihrem Fahrzeug bleiben und dürfen sich auf dem Firmengelände nicht frei bewegen.
Während des Auf- bzw. Abladens der Ware darf der Fahrer dem Firmenangestellten nur dann helfen, wenn er diesbezüglich ausgebildet ist und Erfahrung auf diesem Gebiet hat, ansonsten hat er sich vom Ladebereich zu entfernen und den notwendigen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Auf dem Firmengelände ist es strengstens verboten:
- zu rauchen;
- Streichhölzer, Feuerzeuge oder andere entflammende Geräte anzuzünden;
- in der Firma vorhandene Arbeitsausrüstung oder Geräte ohne vorherige schriftliche Autorisierung zu benutzen.
Bei jedem Unfall oder Arbeitsunfall, auch wenn dieser nur geringfügig sein sollte, müssen die Fahrer der Transportfirmen umgehend ihren Vorgesetzten sowie den Verantwortlichen unserer Firma informieren.
Wer einen Arbeitsunfall hat, muss sich sofort einer eventuellen Behandlung unterziehen.
Im Notfall verhalten Sie sich bitte wie folgt:
- unterbrechen Sie sofort ihre Tätigkeit und begeben Sie sich schnellstens zum Sammelplatz;
- alarmieren Sie umgehend die Anwesenden und den Sicherheitsexperten der Firma;
- benutzen Sie die vorgesehenen Fluchtwege, um sich in Sicherheit zu bringen;
- greifen Sie nicht in die Sicherheitsvorgänge des verantwortlichen Personals ein, helfen Sie nur, wenn Sie dazu aufgefordert werden;
- halten Sie Durchgänge und Durchfahrtswege frei.