UHRZEITEN UND VORGEHENSWEISE FÜR DIE BE- UND ENTLADUNG DER LASTWAGEN
Wir möchten Ihnen die Ladezeiten unserer Firma mitteilen, die ab Montag, den 15.Mai 2006, gelten; die Uhrzeit wurde festgelegt auf: vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.00 bis 16.00 Uhr ; diese Uhrzeiten gelten ausschließlich für die Wochentage Montag bis Freitag wie folgt:
ANNAHME im Büro von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr: die Lastwagen werden ausdrücklich nur bis 12.00 Uhr mittags beladen; sollte die Beladung länger dauern und nicht rechtzeitig beendet werden können, wird nach der Mittagspause, d.h. ab 13.00 Uhr, weitergearbeitet..
ANNAHME im Büro von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr: die Lastwagenfahrer müssen bis maximal 16.00 Uhr im Büro erscheinen, diejenigen, die sich nach dieser Uhrzeit anmelden, werden nicht mehr beladen und müssen am darauf folgenden Tag wiederkommen. Die Lastwagenfahrer müssen bis 18.00 Uhr die Ladung beendet und die Unterlagen im Büro abgeholt haben, da die Firma um diese Uhrzeit schließt.
Die Reihenfolge der Ladungen hängt von der persönlichen Anmeldung im Büro ab; sollte ein Transporteur telefonisch seine Ankunft ankündigen, gibt ihm dieser Anruf nicht das Recht, vor den anderen Lastwagenfahrern beladen zu werden.
Sollten sich mehrere Lastwagenfahrer im Büro gegen 16.00 Uhr anmelden, wird der Lagermeister entscheiden, welche Ladungen vorgenommen werden und ob bestimmte Ladungen erst am darauf folgenden Tag stattfinden werden, da die Beladung und besonders eine komplette Ladung sehr viel Zeit beansprucht.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass der Fahrer folgende Aufgaben hat:
1. Er muss sich im Büro ANMELDEN.
2. Er muss auf den Platz oder in die Toreinfahrt fahren, den/die ihm das Personal im Büro angewiesen hat.
3. Er muss den Lastwagen so schnell wie möglich zur Ladung vorbereiten: aufmachen, eventuelle Böcke für Unmaßplatten vorbereiten (bitte sicher stellen, dass die Böcke normgerecht sind, sonst wird der Lastwagen nicht beladen), bzw. Gurte/Ketten zum Festzurren bereit stellen.
4. Er muss die Gurte/Ketten um die Böcke festzurren, um die Unmaßplatten normgerecht zu sichern/zu befestigen.
5. Er muss auf der kostenlosen Waage die Ladung wiegen, um das effektive Ladegewicht festzustellen.
6. Wenn das Gewicht korrekt ist, muss der Fahrer die nötigen Transportunterlagen im Büro abholen.
7. Er muss den Lastwagen zumachen und den Ladeplatz schnellstens verlassen, um unnötig langes Parken zu vermeiden.
8. Die Kontrolle des Gewichtes, die Anordnung der Paletten und das Befestigen der Unmaßplatten etc. gemäß der Verordnung der Europäischen Union bzgl. des Warentransportes und der Verkehrssicherheit gehört zum Verantwortungsbereich des Transporteurs, aus diesem Grund können wir diesbezüglich in keiner Weise zur Verantwortung gezogen werden und haften auch nicht für eventuelle Schäden.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass unsere Ware ab Werk geliefert wird; wir beladen den Lastwagen zwar mit der Ware, aber der Fahrer ist für die Unterbringung der Paletten, für das Befestigen der Unmaßplatten und für alle anderen Punkte bzgl. des Transports verantwortlich; wir haften nicht für eventuelle Schäden, die aufgrund falscher Anordnung oder nachlässiger Befestigung der Ware entstehen, außerdem haften wir nicht für Unfallschäden während des Transportes; die Verantwortung hierfür liegt allein beim Transportunternehmer.